Benutzung von Unterrichtsräumen durch Dritte
Die Benutzung von Unterrichtsr?umen (Rektoratsr?ume) durch Dritte wird im Raumbenutzungsreglement (PDF, 62 KB) und in den DownloadRichtlinien für die Benützung der Rektoratsr?ume (PDF, 47 KB)vertical_align_bottom geregelt. Die Benutzung durch Dritte ist gebührenpflichtig.
Die Vermittlung der Reservation durch ETH-Interne ist nicht zul?ssig.
Im Semester stehen die Unterrichtsr?ume für externe Veranstalter erst ab 18 Uhr zur Verfügung. Diese Reservationen k?nnen erst nach Publikation des Vorlesungsverzeichnisses vorgenommen werden.
Reservationen für externe Veranstalter in der vorlesungsfreien Zeit sind frühestens ein Jahr im Voraus m?glich.
Für die Benützung von Rektoratsr?umen ben?tigen externe Veranstalter ein Patronat durch eine ETH-Stelle und eine Bewilligung von der Sektion Veranstaltungsmanagement.
Externe Veranstalter müssen sich zuerst für eine erste Abkl?rung zur Durchführbarkeit eines Anlasses an der ETH direkt an die Sektion Veranstaltungsmanagement wenden.